Nachrichten zum Thema Landespolitik

Landespolitik SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle: „Das Parlament muss die Kontrolle zurückerlangen – nicht über ein paar Beratungsle

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion hat dazu aufgerufen, die Debatte über die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen zu führen: „Es stimmt, das Parlament muss die Kontrolle zurück erlangen. Aber dabei geht es nicht um ein paar Beratungsleistungen, sondern um den Kern von Politik und Verwaltungshandeln.“

Dass Beraterverträge ab einer bestimmten Wertgrenze dem Finanzausschuss vorab vorgelegt werden müssen, ist eine Sonderregelung. Für andere Verträge gilt das nicht. Die Ursache liegt in der politischen Debatte des vergangenen Jahrzehnts, als verschiedenen Ressortchefs „Gutachteritis“ vorgeworfen wurde. Der Landtag zog mit seinem Beschluss eine Hürde ein, die eine allzu leichtfertige Vergabe von Beratungsaufträgen und Gutachten verhindern und Transparenz schaffen sollte.

Katja Pähle weist darauf hin, dass sich Verwaltungspraxis in Sachsen-Anhalt seither erheblich verändert hat: „Seinerzeit hatten die Abgeordneten den profilierungsbedürftigen Minister vor Augen, der mit renommierten Beratern sein Image aufpolieren oder mit einem Gutachten ein Politikfeld aufhübschen wollte.“ Im Kern ging es dabei um Einzelverträge.

Veröffentlicht am 14.09.2016

 

Landespolitik SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle: „Landtagsbeschlüsse zur Transparenz von Beraterverträgen konsequent anwenden“

Zum Thema Beraterverträge erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:

„Die SPD-Landtagsfraktion hat dasselbe Interesse wie alle Fraktionen, dass die Landtagsbeschlüsse zur Transparenz von Beraterverträgen konsequent angewandt werden. Offensichtlich ist auch die Landesregierung zu der Einsicht gelangt, dass dem Finanzausschuss des Landtages lieber ein Vertrag zu viel als einer zu wenig vorgelegt werden sollte. Wir gehen davon aus, dass das alle Ressorts künftig so halten werden.

Am Beispiel des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Finanzministerium und Investitionsbank hat man gesehen, dass ohne gründliche Prüfung der Unterlagen keine abschließende Bewertung möglich ist. Dasselbe gilt für die aktuellen Veröffentlichungen zum Vertrag im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Diese Prüfung kann nur der zuständige Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14. September 2016 vornehmen. Wir setzen darauf, dass diese Beratung Klarheit schaffen wird.

Kein Zweifel besteht für die SPD-Fraktion daran, dass der Zweck des Vertrags, durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen die gleichstellungspolitischen Ziele des Landes zu erreichen, einen unverändert hohen Stellenwert hat. Auf diese Ziele hat sich auch die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet.“

Veröffentlicht am 14.09.2016

 

Landespolitik Steppuhn: Schutz von Sonn- und Feiertagsruhe im Land soll gestärkt werden

Die Möglichkeiten zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Land sollen stärkere Anwendung finden. Das erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, anlässlich der Landtagsdebatte zur Sonn- und Feiertagsarbeit. „Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein hohes Gut und zu Recht verfassungsrechtlich geschützt“, so Steppuhn. „Daher ist es gut, dass Kirchen und Gewerkschaften dazu mahnen, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen und Missbrauch zu vermeiden.“

Die Sonn- und Feiertagsruhe dient den Menschen dazu, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sorgt für einen sozialen Ausgleich und stärkt das Zusammenleben von Familien. Weiterhin sichert sie die durch das Grundgesetz gewährleistete ungestörte Religionsausübung, zu der der Kirchgang an Sonn- und Feiertagen gehört.

Steppuhn: „Ein Missbrauch der Sonn- und Feiertagsruhe wie beim Streik der Gewerkschaft ver.di bei Post und DHL im Jahr 2015 durch Leiharbeiter ist zukünftig zu verhindern. Sonntagsarbeit darf nicht dazu dienen, legitime Streikaktionen auszuhebeln. Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn auch tatsächlich ein öffentliches Interesse vorliegt. Klar ist auch, dass es zur Bekämpfung von Missbrauch wirksame Kontrollmechanismen geben muss. Deshalb ist es gut, dass es in unserem Land eine Initiative zur Bildung einer Allianz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen gibt. Diese wird auch von der SPD-Landtagsfraktion unterstützt.“

Veröffentlicht am 14.09.2016

 

Landespolitik Rüdiger Erben in der Landtagsdebatte zur FAG-Aufstockung: „Kommunen werden spürbar gestärkt“

„Mit unserem Gesetz werden die Kommunen in Sachsen-Anhalt schon zum zweiten Mal in diesem Jahr deutlich gestärkt.“ Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, in der abschließenden Beratung über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Erben erinnerte daran, dass das FAG-Volumen bereits im Frühjahr um 50 Millionen Euro aufgestockt worden sei: „Und jetzt kommen 80 Millionen Euro oben drauf – im vollen Umfang das, was wir bei Bildung der Kenia-Koalition zugesagt haben.“

Für die schwierige finanzielle Lage vieler Kommunen sei damit der richtige Weg eingeschlagen worden, so Erben. Durch die Verteilung der zusätzlichen Mittel nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen sei sichergestellt, dass die Kommunen mit dem geringsten Steueraufkommen am stärksten profitieren.

Erben: „Wir halten Wort, auch bei den Kommunalfinanzen. Das ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit an die kommunale Ebene.“

Veröffentlicht am 14.09.2016

 

Landespolitik Steppuhn: Versprochen und gehalten! Entlastung beim KiFöG für Eltern und Kommunen in Höhe von 21 Millionen Euro

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 1. September abschließend das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) beraten. Damit ist der Weg frei für eine Entlastung der Kommunen um 21 Millionen Euro in diesem Jahr und 20,5 Millionen für 2017.

„Versprochen und gehalten! Wir lassen die Kommunen mit den Kosten aus den Tarifabschlüssen für Erzieherinnen und Erzieher nicht allein und entlasten noch in diesem Jahr“, erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Das Gesetz setzt ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages sofort um. Weitere Entlastungen in Höhe von 23 Millionen Euro 2018 sind insbesondere für Krippenplätze fest eingeplant. Für Kommunen und Gemeinden verringert sich der Finanzierungsdruck, und finanzielle Zwänge müssen nicht an die Eltern weitergereicht werden." Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen kommt aus dem gescheiterten Betreuungsgeld des Bundes und soll ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Kosten für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren dämpfen.

Veröffentlicht am 14.09.2016

 

RSS-Nachrichtenticker

RSS-Nachrichtenticker, Adresse und Infos.

 

Counter

Besucher:916658
Heute:68
Online:1