In der Sitzung des Gemeinderates Schkopau am 20.09.2016 wurde über den überarbeiteten Brandschutzbedarfsplan und über die Risikoanalyse beraten. In diesen beiden Dokumenten sind unter anderem die Gefahrenpotentiale innerhalb der Gemeinde analysiert und die Verfügbarkeit der jeweiligen Ortswehren ausgewertet worden. Für die Planung zukünftiger Materialbeschaffungen bilden beide Dokumente die Grundlage.
„In der Diskussion in den Ausschüssen hat es sich gezeigt, dass es richtig war, fünf Einsatzbereiche zu bilden, in denen jeweils mehrere Ortswehren zu einem Einsatz alarmiert werden. Es ist nämlich festzustellen, dass kaum eine Ortswehr zwischen 6 und 18 Uhr alleine einsatzfähig ist“, sagte Erich Meyer, Sprecher für Feuerwehrangelegenheiten der SPD-Gemeinderatsfraktion. In der Folge müsse man darüber diskutieren, wie mehr Einsatzkräfte für die Freiwilligen Feuerwehren angeworben werden können.
„Darüber hinaus geben uns der Brandschutzbedarfsplan und die Risikoanalyse für die Feuerwehren Planungssicherheit. Nach den aktuellen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen wurden dort Vorschläge zu Beschaffungen z. B. von Fahrzeugen erarbeitet. Es liegt nun am Gemeinderat, wie diesen Vorschlägen gefolgt werden wird“, so Erich Meyer.
Veröffentlicht am 20.09.2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschloss in seiner Sitzung am 20.09.2016, der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis vom 13.07.2016 beizutreten und die am 22.03.2016 beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau entsprechend zu ändern. In dieser Änderung der Hauptsatzung wurde festgeschrieben, dass auch in beratenden Ausschüssen Einwohnerfragestunden stattfinden sollten. Diese Regelung soll nun mit der Genehmigungsverfügung wieder gestrichen werden.
„Da die Kommunalaufsicht darlegt hat, dass diese Regelung nicht gesetzlich gedeckt wird, bleibt dem Gemeinderat nichts anderes übrig, als der Genehmigungsverfügung zuzustimmen“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Lutz Bedemann fest. Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich dafür stark gemacht, in der Hauptsatzung der Gemeinde Einwohnerfragestunden außer im Gemeinderat und den beschließenden Ausschüssen auch in den beratenden Ausschüssen zu verankern.
„Einwohnerfragestunden dienen der direkten Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit den Gemeinderäten und gibt ihnen die Möglichkeit, Anfragen und Bitten zustellen. Für die SPD steht fest, dass wir auch weiterhin Einwohnerfragestunden in allen Gremien des Gemeinderates für sinnvoll und wichtig erachten“, so Lutz Bedemann abschließend.
Veröffentlicht am 20.09.2016
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion hat dazu aufgerufen, die Debatte über die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen zu führen: „Es stimmt, das Parlament muss die Kontrolle zurück erlangen. Aber dabei geht es nicht um ein paar Beratungsleistungen, sondern um den Kern von Politik und Verwaltungshandeln.“
Dass Beraterverträge ab einer bestimmten Wertgrenze dem Finanzausschuss vorab vorgelegt werden müssen, ist eine Sonderregelung. Für andere Verträge gilt das nicht. Die Ursache liegt in der politischen Debatte des vergangenen Jahrzehnts, als verschiedenen Ressortchefs „Gutachteritis“ vorgeworfen wurde. Der Landtag zog mit seinem Beschluss eine Hürde ein, die eine allzu leichtfertige Vergabe von Beratungsaufträgen und Gutachten verhindern und Transparenz schaffen sollte.
Katja Pähle weist darauf hin, dass sich Verwaltungspraxis in Sachsen-Anhalt seither erheblich verändert hat: „Seinerzeit hatten die Abgeordneten den profilierungsbedürftigen Minister vor Augen, der mit renommierten Beratern sein Image aufpolieren oder mit einem Gutachten ein Politikfeld aufhübschen wollte.“ Im Kern ging es dabei um Einzelverträge.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Zum Thema Beraterverträge erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:
„Die SPD-Landtagsfraktion hat dasselbe Interesse wie alle Fraktionen, dass die Landtagsbeschlüsse zur Transparenz von Beraterverträgen konsequent angewandt werden. Offensichtlich ist auch die Landesregierung zu der Einsicht gelangt, dass dem Finanzausschuss des Landtages lieber ein Vertrag zu viel als einer zu wenig vorgelegt werden sollte. Wir gehen davon aus, dass das alle Ressorts künftig so halten werden.
Am Beispiel des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Finanzministerium und Investitionsbank hat man gesehen, dass ohne gründliche Prüfung der Unterlagen keine abschließende Bewertung möglich ist. Dasselbe gilt für die aktuellen Veröffentlichungen zum Vertrag im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Diese Prüfung kann nur der zuständige Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14. September 2016 vornehmen. Wir setzen darauf, dass diese Beratung Klarheit schaffen wird.
Kein Zweifel besteht für die SPD-Fraktion daran, dass der Zweck des Vertrags, durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen die gleichstellungspolitischen Ziele des Landes zu erreichen, einen unverändert hohen Stellenwert hat. Auf diese Ziele hat sich auch die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet.“
Veröffentlicht am 14.09.2016
Die Möglichkeiten zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Land sollen stärkere Anwendung finden. Das erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, anlässlich der Landtagsdebatte zur Sonn- und Feiertagsarbeit. „Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein hohes Gut und zu Recht verfassungsrechtlich geschützt“, so Steppuhn. „Daher ist es gut, dass Kirchen und Gewerkschaften dazu mahnen, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen und Missbrauch zu vermeiden.“
Die Sonn- und Feiertagsruhe dient den Menschen dazu, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sorgt für einen sozialen Ausgleich und stärkt das Zusammenleben von Familien. Weiterhin sichert sie die durch das Grundgesetz gewährleistete ungestörte Religionsausübung, zu der der Kirchgang an Sonn- und Feiertagen gehört.
Steppuhn: „Ein Missbrauch der Sonn- und Feiertagsruhe wie beim Streik der Gewerkschaft ver.di bei Post und DHL im Jahr 2015 durch Leiharbeiter ist zukünftig zu verhindern. Sonntagsarbeit darf nicht dazu dienen, legitime Streikaktionen auszuhebeln. Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn auch tatsächlich ein öffentliches Interesse vorliegt. Klar ist auch, dass es zur Bekämpfung von Missbrauch wirksame Kontrollmechanismen geben muss. Deshalb ist es gut, dass es in unserem Land eine Initiative zur Bildung einer Allianz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen gibt. Diese wird auch von der SPD-Landtagsfraktion unterstützt.“
Veröffentlicht am 14.09.2016
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