„Mit unserem Gesetz werden die Kommunen in Sachsen-Anhalt schon zum zweiten Mal in diesem Jahr deutlich gestärkt.“ Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, in der abschließenden Beratung über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Erben erinnerte daran, dass das FAG-Volumen bereits im Frühjahr um 50 Millionen Euro aufgestockt worden sei: „Und jetzt kommen 80 Millionen Euro oben drauf – im vollen Umfang das, was wir bei Bildung der Kenia-Koalition zugesagt haben.“
Für die schwierige finanzielle Lage vieler Kommunen sei damit der richtige Weg eingeschlagen worden, so Erben. Durch die Verteilung der zusätzlichen Mittel nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen sei sichergestellt, dass die Kommunen mit dem geringsten Steueraufkommen am stärksten profitieren.
Erben: „Wir halten Wort, auch bei den Kommunalfinanzen. Das ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit an die kommunale Ebene.“
Veröffentlicht am 14.09.2016
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 1. September abschließend das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) beraten. Damit ist der Weg frei für eine Entlastung der Kommunen um 21 Millionen Euro in diesem Jahr und 20,5 Millionen für 2017.
„Versprochen und gehalten! Wir lassen die Kommunen mit den Kosten aus den Tarifabschlüssen für Erzieherinnen und Erzieher nicht allein und entlasten noch in diesem Jahr“, erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Das Gesetz setzt ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages sofort um. Weitere Entlastungen in Höhe von 23 Millionen Euro 2018 sind insbesondere für Krippenplätze fest eingeplant. Für Kommunen und Gemeinden verringert sich der Finanzierungsdruck, und finanzielle Zwänge müssen nicht an die Eltern weitergereicht werden." Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen kommt aus dem gescheiterten Betreuungsgeld des Bundes und soll ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Kosten für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren dämpfen.
Veröffentlicht am 14.09.2016
Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutierte am 01. September über die Ausstattung der Schulen mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unverzichtbarer Bestandteil unseres Schulsystems. Sie tragen wesentlich zum Bildungserfolg unserer Kinder bei“, erklärt dazu Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.
Bereits mit dem Konzept für den künftigen Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt von 2014 wurde deutlich, dass Handlungsbedarf in allen Schultypen, in Grund- und Förderschulen, Ganztagsschulen und Schülerwohnheimen besteht.
Aktuell gestaltet sich die Situation so, dass durch den Übergang von 57 Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den regulären Schuldienst mehrere Schulen unterversorgt sind. An einigen Schulen droht das Schulkonzept zu versagen.
Kolb-Janssen: „Eine möglichst schnelle Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen, flexiblere Einstellungsvoraussetzungen und Qualifikationen sowie ein langfristiges fortgeschriebenes Konzept zur Zukunft der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dringend erforderlich. Wir können es uns angesichts des Lehrermangelns nicht leisten, auch hier Lücken entstehen zu lassen.“
Veröffentlicht am 14.09.2016
In der heutigen Landtagsdebatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:
Ob Sachsen-Anhalt verlässlich, gerecht und nachhaltig regiert wird, das entscheidet sich nicht durch eine Regierungserklärung und nicht durch die Debatte darüber im Landtag.
Ob die Menschen unsere Politik als verlässlich empfinden werden,
ob sie das Handeln von Regierung und Parlament als gerecht erleben und in ihrem Alltag erfahren, dass wir für einen sozialen Ausgleich sorgen,
ob unseren Entscheidungen nachhaltige Wirkung zugeschrieben wird und Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gestaltet wird – all das entscheidet sich nicht an dem, was wir sagen, sondern vielmehr an unseren konkreten Vorhaben, die wir auf den Weg bringen, wie etwa den kommunal- und bürgerfreundlichen Sofortmaßnahmen beim Kinderförderungsgesetz, die wir gleich im Anschluss verhandeln werden.
Aber natürlich ist es gut und richtig, dass die Regierung zu Beginn einer Wahlperiode die Generallinie ihres Handelns darlegt und im Landtag zur Diskussion stellt. Ministerpräsident Haseloff hat in seiner Regierungserklärung die ganze Bandbreite der Politikansätze und Projekte dargelegt, mit denen die Koalition unser Land voranbringen will.
Ich will nicht auf die Breite dieser Themen eingehen. Ich will darüber sprechen, was der sozialdemokratische Beitrag zu dieser Koalition ist und warum es gut ist, dass meine Partei den Weg in diese neue, ungewöhnliche und ungewohnte Konstellation gegangen ist.
Veröffentlicht am 02.06.2016
Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Grünen haben in der Landtagssitzung am 31.05.2016 den ersten Gesetzentwurf der neuen Koalition eingebracht. Ziel der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist es, ein Beitragsmoratorium bis zur verfassungsrechtlichen Klärung der Frage zu ermöglichen, ob es zulässig ist, dass Abwasserzweckverbände nach dem KAG Anschlussbeiträge für Investitionen bei sogenannten „Altanschlüssen“ erheben.
Veröffentlicht am 01.06.2016
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