Späthe: Eine der wichtigsten Aufgaben ist das Datenschutzkonzept

Landespolitik

Dr. Verena Späthe

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute in erster Lesung den Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Krebsregistergesetz behandelt. Bei der Einbringung des Gesetzes erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Verena Späthe:

„Das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung der klinischen Krebsregister vom April 2013 regelt bundesweit die flächendeckende Einführung von klinischen Krebsregistern möglichst bis Ende 2017. Dies soll der vorliegende Gesetzentwurf umsetzen. Das Gesetz ist Voraussetzung für den Aufbau des klinischen Krebsregisters in alleiniger  Trägerschaft der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Form einer gemeinnützigen GmbH.

Eine der wichtigsten Aufgaben wird die Erarbeitung des zwingend notwendigen Datenschutzkonzepts sein. Hier ist sorgfältig abzuwägen zwischen dem Widerspruchsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Vollständigkeit und dem Umfang der zu erfassenden Daten.“

Hintergrund:

Mit dem Krebsregistergesetz werden drei Einrichtungen (Magdeburg, Dessau-Roßlau, Halle) zu einem zentralen Register zusammengeführt.

Aufgaben des klinischen Krebsregisters sind: die flächendeckende personenbezogene Erfassung der Daten aller stationär und ambulant versorgten Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen von Krebserkrankungen; die Auswertung der erfassten klinischen Daten und die Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer; der Datenaustausch mit anderen regionalen klinischen Krebsregistern; die Förderung der interdisziplinären, direkt personenbezogenen Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung; die Erfassung von Daten für die epidemiologischen Krebsregister sowie die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung.

Die Erfassung der sensiblen personenbezogenen Daten erfolgt in einem regionalen klinischen Krebsregister auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Datenschutzkonzeptes. Für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere besteht eine Meldepflicht über onkologische Erkrankungen an das klinische Krebsregister. Zur Beratung und Begleitung wird dem klinischen Krebsregister ein Beirat zur Seite gestellt. Die laufenden Betriebskosten werden durch eine fallbezogene Registerpauschale finanziert und in erster Linie von den Krankenkassen bzw. anderen Kostenträgern wie der privaten Krankenversicherung getragen.

 
 

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