Auf der Gemeinderatssitzung am 20.06.2017 wurde beraten, ob die Gemeinde Schkopau sich an einem von der Gemeinde Kabelsketal beabsichtigten Normenkontrollverfahren gegenüber den WAZV Saalkreis beteiligen soll.
Hintergrund ist, dass der WAZV Saalkreis in der Sitzung Verbandversammlung am 28.11.2016 Änderungen, Ergänzungen und Neufassungen zu diversen Satzungen beschlossen hat und diese im Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis Nr. 32 vom 01.12.2016 bekannt gemacht, wodurch diese zum 01.01.2017 in Kraft getreten sind.
Von verschiedenen Seiten werden Zweifel vorgetragen, ob die nunmehr verbindliche Kostenerstattungssatzung rechtskonform ist. Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt dazu Einleitungen eines Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 10 AG VwGO.
Hierzu sagte Lutz Bedemann, Vorsitzender der SPD- Gemeinderatsfraktion:
„Wie schon Ende 2014 wurden Ende 2016 zum letzt möglichen Zeitpunkt umfangreiche Änderungen, Ergänzungen und Neufassungen von Satzungen beim WAZV Saalkreis vorgenommen, die mit dem Folgejahr in Kraft getreten sind. Dieses Vorgehen kritisiert die SPD. Außerdem bezweifeln auch wir die Rechtskonformität der Kostenerstattungssatzung. Das Normenkontrollverfahren bringt den Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Döllnitz, Lochau und Hohenweiden Rechtssicherheit und darum spricht sich der SPD- Gemeinderatsfraktion dafür aus, sich am Normenkontrollverfahren zu beteiligen.“