Ines Seeger: Das Wohngebiet „Zur Aussicht“ kann endlich ordentlich entwickelt werden

Kommunalpolitik

Seeger

Auf der Tagesordnung des Gemeinderates am 13.12.2016 stand der Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9/21 "Zur Aussicht" der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Raßnitz.

Hintergrund ist, dass durch den Rat der Gemeinde Raßnitz am 11. November 1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Weinberg“ beschlossen wurde. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Weinberg“ wurde von der damaligen Gemeinde Raßnitz am 04. März 1996 gefasst. Da die Gemeinde Raßnitz über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan verfügte und der Bebauungsplan nicht zur Genehmigung eingereicht wurde, erhielt er keine Rechtskraft. Jedoch wurde auf der Grundlage des § 33 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Erschließung und Bebauung der Fläche begonnen.

Das Planverfahren wurde im November 2015 wieder aufgenommen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen dieses Gebiet städtebaulich zu ordnen. Derzeit stellt es sich als Einzelstandort zweier Wohnhäuser mit nicht fertig gestellter Erschließungsstraße im Außenbereich nach § 35 BauGB dar. Um diese städtebaulich unerwünschte Situation zu ordnen, soll mit der vorliegenden Planung ein Wohnstandort zur Deckung des Eigenbedarfes in der Gemeinde Schkopau entwickelt werden.

Dazu äußerte sich Ines Seeger, Sprecherin für Gemeindeentwicklung: „Nach 20 Jahren des Planungsbeginnes für das Wohngebiet „Zur Aussicht“ macht der Gemeinderat nun mit dieser Beschlussempfehlung den Weg frei für eine ordentliche Entwicklung des Gebietes. Der vorherrschende Zustand war nicht mehr hinnehmbar. Bei der aktuellen steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken haben wir nun wieder ein attraktives Wohngebiet, dass neue Bürger anziehen könnte.

 
 

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