Erich Meyer: Änderung der Feuerwehrsatzung setzt novelliertes Brandschutzgesetz schnell um

Kommunalpolitik

 

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2017 wurde eine Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schkopau beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen wurden durch die im Juni 2017 vom Landtag beschlossenen Novelle des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes notwendig.

Hierzu erklärt der Sprecher für Feuerwehrangelegenheiten der SPD- Gemeinderatsfraktion Erich Meyer:

„Die SPD begrüßt die schnelle Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in unsere Feuerwehrsatzung. Nun können Kameradinnen und Kameraden bis zum vollendeten 67. Lebensjahr in der Einsatzabteilung bleiben. Wenn sie es wünschen, können sie per Antrag und mit jährlicher Gesundheitsüberprüfung auch über das 67. Lebensjahr hinaus der Einsatzabteilung angehören.

Auch wurde im Gesetz erstmals die Kinderfeuerwehr als eigenständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind nun auch in die Satzung übernommen.

Die SPD begrüßt auch die Übernahme der Möglichkeit, Mitglieder der Gemeindewehrleitung durch die Ortswehrleiter bzw. ihre Vertreter im Amt wählen zu lassen. Dies baut Bürokratie ab, außerdem wissen die Ortswehrleiter am besten, wer als ihre Vorgesetzten die entsprechenden Fähigkeiten mitbringt.“

 
 

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